Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1986

Geschäftszahl

82/11/0129

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Rechtsvertretung durch einen Strafbescheid, in dessen Spruch zwei Verwaltungsvorschriften als verletzt angeführt werden, obwohl ausgesprochen wird, dass eine Übertretung begangen wird.