Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1983

Geschäftszahl

82/11/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0725/62 E 8. November 1962 VwSlg 5897 A/1962 RS 2

Stammrechtssatz

Die Ausschließung der sonst einer Berufung zukommenden aufschiebenden Wirkung hat zur Folge, daß dem Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtmittel erhoben wird oder nicht, die volle Rechtswirkung vorzeitig zukommt.