Verwaltungsgerichtshof
28.06.1983
82/11/0125
GRS wie 0725/62 E 8. November 1962 VwSlg 5897 A/1962 RS 2
Die Ausschließung der sonst einer Berufung zukommenden aufschiebenden Wirkung hat zur Folge, daß dem Bescheid ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtmittel erhoben wird oder nicht, die volle Rechtswirkung vorzeitig zukommt.