Verwaltungsgerichtshof
21.11.1984
82/11/0091
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
82/11/0092
Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.
ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X03