Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1984

Geschäftszahl

82/11/0091

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

82/11/0092

Rechtssatz

Auch bei Vorliegen einer einzigen gesetzwidrigen Weisung hinsichtlich der Arbeitzeit liegt nicht Idealkonkurrenz vor, sondern soviele Delikte, wie Arbeitnehmer davon betroffen sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982110091.X03