Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1982

Geschäftszahl

82/11/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3710/80 E 26. Juni 1981 VwSlg 10500 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung nach Paragraph 5, Absatz 5, StVO kann nur dann eintreten, wenn eine der im Paragraph 5, Absatz 4, leg cit angeführten Voraussetzungen gegeben war. Eine Vorführung zur amtsärztlichen Untersuchung nach Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, leg cit erfolgt aber nur dann rechtmäßig, wenn schon die zugrundeliegende Vornahme der Atemluftprobe nach Paragraph 5, Absatz 2, leg cit rechtmäßig war. Lagen die Voraussetzungen zur Vornahme der Atemluftprobe nicht vor, so kann auch deren Ergebnis nicht die Grundlage für eine darauffolgende amtsärztliche Untersuchung sein.