Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1982

Geschäftszahl

82/11/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3019/80 E 30. Oktober 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde hat bei der Bemessung der Zeit, innerhalb der eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden darf, kein - unüberprüfbares - Ermessen (Hinweis E 21.3.1980, 1020/78 und 4.5.1979, 1919/76).