Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1982

Geschäftszahl

82/11/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0364/72 E 14. September 1972 VwSlg 8279 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde ist auf Grund ihrer eigenen Ermittlungsergebnisse unbeschadet eines gerichtlichen Strafverfahrens berechtigt, das Verhalten desjenigen, den die Lenkerberechtigung entzogen werden soll, selbständig in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu würdigen.