Verwaltungsgerichtshof
30.03.1982
82/11/0050
GRS wie 0364/72 E 14. September 1972 VwSlg 8279 A/1972 RS 3
Die Behörde ist auf Grund ihrer eigenen Ermittlungsergebnisse unbeschadet eines gerichtlichen Strafverfahrens berechtigt, das Verhalten desjenigen, den die Lenkerberechtigung entzogen werden soll, selbständig in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu würdigen.