Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1982

Geschäftszahl

82/11/0031

Rechtssatz

Keine besonderes gefährlichen Verhältnisse beim Befahren eines 4 m breiten Güterweges bei Schneetreiben, Dunkelheit, schneebedeckter und nicht gestreuter Fahrbahn mit 35 km/h und geringgradiger Alkoholisierung.