Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1982

Geschäftszahl

82/11/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3029/79 E 21. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß eine bestimmte strafbare Handlung nur einmal zum Anlaß für die Entziehung der Lenkerberechtigung genommen werden darf.