Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1983

Geschäftszahl

82/10/0310

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0525/66 E 15. September 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Beim Prokuristen handelt es sich nicht um ein satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft.