Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1984

Geschäftszahl

82/09/0165

Rechtssatz

Auf die Wiederaufnahme eines nach den disziplinarrechtlichen Bestimmungen der Dienstpragmatik abgeschlossenen Verfahrens waren seit dem Inkrafttreten des BDG 1977 die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes einschließlich der darin rezipierten Verfahrensbestimmungen des AVG 1950 und sind jetzt die Vorschriften des BDG 1979 anzuwenden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090165.X01