Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1984

Geschäftszahl

82/08/0111

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0738/74 E 23. Jänner 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG müssen nicht sämtliche Voraussetzungen für ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis gegeben sein; es genügt vielmehr ein überwiegen der dafür sprechenden Merkmale gegenüber den Merkmalen einer selbständigen Ausübung der Erwerbstätigkeit.