Verwaltungsgerichtshof
28.05.1982
82/08/0061
GRS wie 0555/26 E 31. Oktober 1927 VwSlg 14973 A/1927 RS 1
Wenn Paragraph 70, Absatz 3, AVG von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde spricht, so kann darunter nur jene Behörde verstanden werden, der das Recht zusteht, in der betreffenden Angelegenheit im Instanzenzug als Berufungsbehörde zu entscheiden.