Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1982

Geschäftszahl

82/08/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0555/26 E 31. Oktober 1927 VwSlg 14973 A/1927 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn Paragraph 70, Absatz 3, AVG von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde spricht, so kann darunter nur jene Behörde verstanden werden, der das Recht zusteht, in der betreffenden Angelegenheit im Instanzenzug als Berufungsbehörde zu entscheiden.