Verwaltungsgerichtshof
21.04.1986
82/08/0040
Ausführungen zur Annahme der belangten Behörde, die Bfrin sei vor dem 13.3.1938 nicht nur zu Besuchszwecken nach Palästina gereist und an der Rückkehr durch die Ereignisse des März 1938 gehindert worden, sondern habe dorthin ihren Wohnsitz mit Emigrationsabsicht verlegt gehabt.