Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1986

Geschäftszahl

82/08/0040

Rechtssatz

Ausführungen zur Annahme der belangten Behörde, die Bfrin sei vor dem 13.3.1938 nicht nur zu Besuchszwecken nach Palästina gereist und an der Rückkehr durch die Ereignisse des März 1938 gehindert worden, sondern habe dorthin ihren Wohnsitz mit Emigrationsabsicht verlegt gehabt.