Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1983

Geschäftszahl

82/08/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0206 E 17. März 1983 VwSlg 11005 A/1983 RS 1

Stammrechtssatz

Der Auslegung des Rechtsbegriffes der Arbeitslosigkeit iSd Paragraph 502, Absatz eins, ASVG ist jenes Verständnis zugrundezulegen, in welchem er im Zeitpunkt der Entstehung dieser Bestimmung des ASVG im Jahr 1955 in der österr. Rechtsordnung verwendet wurde.