Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1983

Geschäftszahl

82/08/0025

Rechtssatz

Eine beitragsfreie Begünstigung gem Paragraphen 500, ff ASVG für einen bestimmten Zeitraum ist mit der Ablehnung einer weiterreichenden Begünstigung nicht untrennbar rechtlich verbunden.