Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1985

Geschäftszahl

82/07/0120

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0018/77 E 16. November 1978 RS 3

Stammrechtssatz

Nicht nur von dem von einem an der Entscheidung eines Kollegialorgans mitwirkenden Sachverständigen erhobenen Befund, sondern auch von der fachkundigen Schlußfolgerung, die ein solcher aus einem den Parteien bekannten Sachverhalt zieht, ist den Parteien gemäß Paragraph 45, Absatz 3, AVG 1950 Kenntnis und Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben (Hinweis E 13.7.1978, 2168/75, E 13.4.1978, 0619/76 und E 22.12.1977, 1260/76).