Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1982

Geschäftszahl

82/07/0106

Rechtssatz

Die Eigentümerin an die zur Rodung beantragte Waldfläche angrenzender Waldflächen iSd Paragraph 19, Absatz 4, Litera d, ForstG, kann in ihrem Recht auf Versagung der Rodungsbewilligung wegen Missachtung des Deckungsschutzes (Paragraph 14, Absatz 3, ForstG 1975) durch den angefochtenen Bescheid in ihren Rechten verletzt sein.