Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1983

Geschäftszahl

82/06/0198

Rechtssatz

Die Nachbarn haben nur im Verfahren über die Bewilligung eines Bauvorhabens, nicht aber in dem über die Benützungsbewilligung (soweit diese nicht auch eine Baubewilligung enthält) Parteistellung (Hinweis E 20.12.1965, 1032/65; E 14.5.1974, 121/74).