Verwaltungsgerichtshof
22.09.1983
82/06/0148
GRS wie 1676/73 E 26. November 1974 VwSlg 8713 A/1974 RS 6
Nur solche Verfahrensmängel, die sich als Beeinträchtigung prozessualer Rechte darstellen, die dieser Partei als Mittel der Rechtsverfolgung zur Durchsetzung eines materiellen Rechtes zur Verfügung stehen, können subjektive Rechte einer Partei verletzen.