Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1983

Geschäftszahl

82/06/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1676/73 E 26. November 1974 VwSlg 8713 A/1974 RS 6

Stammrechtssatz

Nur solche Verfahrensmängel, die sich als Beeinträchtigung prozessualer Rechte darstellen, die dieser Partei als Mittel der Rechtsverfolgung zur Durchsetzung eines materiellen Rechtes zur Verfügung stehen, können subjektive Rechte einer Partei verletzen.