GRS wie 0279/57 E 30. Oktober 1958 VwSlg 4787 A/1958 RS 2
Stammrechtssatz
Die "persönliche Verständigung" gem § 41 Abs 1 AVG 1950 muss sich an den Beteiligten richten und geeignet sein, ihn zu erreichen.Die "persönliche Verständigung" gem Paragraph 41, Absatz eins, AVG 1950 muss sich an den Beteiligten richten und geeignet sein, ihn zu erreichen.