Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1985

Geschäftszahl

82/06/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0279/57 E 30. Oktober 1958 VwSlg 4787 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Die "persönliche Verständigung" gem Paragraph 41, Absatz eins, AVG 1950 muss sich an den Beteiligten richten und geeignet sein, ihn zu erreichen.