Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1985

Geschäftszahl

82/06/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1738/78 E 19. Juni 1980 VwSlg 10171 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ungeachtet der gewerberechtlichen Beurteilung des Immissionsschutzes des Nachbarn sieht Paragraph 30, Absatz 4, TBO als Nachbarrecht nicht etwa einen Immissionsschutz des Nachbarn vor, sondern lediglich dessen Anspruch, daß der Bauwerber sein Grundstück nur widmungsgemäß verwende. Eine derartige widmungsgemäße Verwendung kann sich nach diesen Vorschriften nur aus der Widmung des zu bebauenden und nicht etwa auch der angrenzender Grundstücke ergeben.