Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1984

Geschäftszahl

82/06/0110

Rechtssatz

Einer Gemeinde kommt im Verfahren über einen Bauantrag als Eigentümerin der vorbeiführenden Straße ebenso wenig Parteistellung zu wie als Nachbargemeinde zur Wahrnehmung der Interessen ihrer Einwohner.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982060110.X11