Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1985

Geschäftszahl

82/06/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0936/53 E VS 16. April 1956 VwSlg 4040 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der Herstellung eines Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen baupolizeilichen Auftrag entspricht, ist keine von der Berufungsbehörde zu beachtende Änderung des maßgebenden Sachverhaltes zu erblicken.