Verwaltungsgerichtshof
25.01.1983
82/05/0107
GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 2 (hier: ergangen zu Paragraph 61, Absatz 5, NÖ GemeindeO 1973)
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinwegzusetzen.