Verwaltungsgerichtshof
14.12.1982
82/05/0103
Die die Verfolgungsverjährung unterbrechende Wirkung der Abfertigung des Straferkenntnisses tritt ungeachtet dessen ein, dass dieses Straferkenntnis dem Bfr als nicht rechtswirksam zugestellt anzusehen ist (Hinweis B 8.9.1981, 81/05/0050).
ECLI:AT:VWGH:1982:1982050103.X04