Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1982

Geschäftszahl

82/05/0103

Rechtssatz

Die die Verfolgungsverjährung unterbrechende Wirkung der Abfertigung des Straferkenntnisses tritt ungeachtet dessen ein, dass dieses Straferkenntnis dem Bfr als nicht rechtswirksam zugestellt anzusehen ist (Hinweis B 8.9.1981, 81/05/0050).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982050103.X04