Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1983

Geschäftszahl

82/04/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0173 E 27. Mai 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Beruft sich der Bfr auf ein Gutachten der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft hinsichtlich der Frage der Genehmigungspflicht einer gewerblichen Betriebsanlage, so hat sich die Behörde mit der Frage auseinander zu setzen, ob dem Bfr guter Glaube zuzubilligen und daher auch mangelndes Verschulden anzunehmen ist (Hinweis E 10.5.1967, 1050/66, VwSlg 7143 A/1967).