Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1983

Geschäftszahl

82/04/0169

Rechtssatz

Dadurch, dass Paragraph 367, Ziffer 26, GewO 1973 auf die gem. den Bestimmungen der Paragraphen 74 bis 83 GewO 1973 in Bescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot zum Teil des Straftatbestandes (Hinweis E 23.4.1982 2984/80).