Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1983

Geschäftszahl

82/04/0146

Rechtssatz

Bei der Widmung "Grünland-Tennisplätze" (Kärntner GemeindeplanungsG) ist davon auszugehen, dass die von einer Tennisanlage herrührenden Lärmimmissionen widmungsgemäß erfolgen.