Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1983

Geschäftszahl

82/04/0137

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0807/64 E 28. November 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Es gibt keine verfahrensrechtliche Bestimmung im AVG und in der Salzburger Landbauordnung, die die Beiziehung einer Partei zu einem von einem Sachverständigen vorzunehmenden Ortsaugenschein vorschreiben würde.