Verwaltungsgerichtshof
30.09.1983
82/04/0137
GRS wie 0807/64 E 28. November 1966 RS 2
Es gibt keine verfahrensrechtliche Bestimmung im AVG und in der Salzburger Landbauordnung, die die Beiziehung einer Partei zu einem von einem Sachverständigen vorzunehmenden Ortsaugenschein vorschreiben würde.