Die Weisung ist eine Verwaltungsverordnung an die nachgeordneten Organe, zu der die vorgesetzten Organe auf Grund des Art 20 B-VG berechtigt sind.Die Weisung ist eine Verwaltungsverordnung an die nachgeordneten Organe, zu der die vorgesetzten Organe auf Grund des Artikel 20, B-VG berechtigt sind.