Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1983

Geschäftszahl

82/04/0137

Rechtssatz

Die Weisung ist eine Verwaltungsverordnung an die nachgeordneten Organe, zu der die vorgesetzten Organe auf Grund des Artikel 20, B-VG berechtigt sind.