Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1983

Geschäftszahl

82/04/0125

Rechtssatz

Ausführungen, dass ein Widerspruch im Spruch des Bescheides vorliegt, wenn damit einerseits auch die Genehmigung "Zum Betrieb" erteilt, anderseits die Inbetriebnahme von der Erlangung einer Betriebsbewilligung abhängig gemacht wird (Hinweis E 20.9.1979, 2043/78).