Verwaltungsgerichtshof
14.01.1983
82/04/0125
Ausführungen, dass die Durchführung einer neuen mündlichen Verhandlung im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren zur Feststellung des Sachverhaltes und damit auch zur Aufnahme von Beweisen in Anbetracht der Beteiligung mehrerer Parteien an den gegenständl. Verwaltungsverfahren unvermeidlich ist.