Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1983

Geschäftszahl

82/04/0125

Rechtssatz

Ausführungen, dass die Durchführung einer neuen mündlichen Verhandlung im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren zur Feststellung des Sachverhaltes und damit auch zur Aufnahme von Beweisen in Anbetracht der Beteiligung mehrerer Parteien an den gegenständl. Verwaltungsverfahren unvermeidlich ist.