Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1983

Geschäftszahl

82/04/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zum Tatbestand der Sperrstundenüberschreitungen durch einen Gastgewerbetreibenden (beim Auskegeln einer Kegelpartie - Zahl der verweilenden Gäste irrelevant, auch ein Gast genügt - Bewirtung nicht erforderlich - keine Gewalt notwendig um Gäste nach Eintritt der Sperrstunde zum Verlassen des Lokals zu zwingen -

Anrufung von Gendarmerieassistenz für letzteres möglich)