Verwaltungsgerichtshof
23.09.1983
82/04/0107
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Bundesgesetzblatt Nr. 531 aus 1923, ist auf dem Kompetenztatbestand der "Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes" des Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 8, B-VG als erlassen anzusehen und stellt solcherart keine gewerberechtliche Vorschrift dar.