Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1983

Geschäftszahl

82/04/0105

Rechtssatz

Der Behörde obliegt es jene Auflagen vorzuschreiben, bei deren Einhaltung erwartet werden kann, dass eine Gefährdung der durch die Paragraphen 74, Absatz 2, GewO 1973, Paragraph 12 und Paragraph 27, Absatz 2, ANSchG 1972 gestützten Rechtsgütern ausgeschlossen wird (Hinweis E 28.1.1983 81/04/0063).