Verwaltungsgerichtshof
14.02.1984
82/04/0082
Unter dem Begriff "führen" im Sinne des Paragraph 2, des Ziviltechnikergesetzes ist das Führen im beruflichen Verkehr zu verstehen. Das bloße Eingetragensein des Firmenwortlautes einer Gesellschaft im Handelsregister stellt keine verbotene "Führung" im Sinne dieser Gesetzesstelle dar.