Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.1983

Geschäftszahl

82/04/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0108 E 17. September 1982 VwSlg 10818 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Begründungelemente vermögen einen normativ verbindlichen Abspruch, wie er vermittels des Spruches eines Bescheid zu treffen ist, nicht zu ersetzen.