Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.01.1983

Geschäftszahl

82/03/0274

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.