Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1982

Geschäftszahl

82/03/0255

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0038 E 11. Mai 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Person kann auch an zwei oder mehreren Orten ihre auf Bleiben gerichtete Wohnstätte in der Absicht aufgeschlagen haben, an diesen Orten ständig ihre Lebensführung in zweckbestimmter Ordnung zu verteilen. vergleiche z.B. E vom 13.11.1981, 81/04/0013)