Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1983

Geschäftszahl

82/03/0248

Rechtssatz

Das Gesetz normiert in keiner Weise, es könne nur im Fall einer besonderen Kennzeichnung (Abschrankung, Tafeln etc) von einer Straße ohne öffentlichen Verkehr gesprochen werden (Hinweis E 14.12.1972 11/72).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

82/03/0249

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982030248.X05