Verwaltungsgerichtshof
14.09.1983
82/03/0144
GRS wie 0275/69 E 22. September 1969 VwSlg 7640 A/1969 RS 1
Zum Nachweis der Identität genügt die Nennung des Namens und die Übergabe der grünen Versicherungskarte nicht. Vielmehr erfordert die gesetzliche Bestimmung, daß die Identität durch Vorweisung amtlicher Unterlagen nachgewiesen wird.