Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1983

Geschäftszahl

82/03/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0275/69 E 22. September 1969 VwSlg 7640 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Zum Nachweis der Identität genügt die Nennung des Namens und die Übergabe der grünen Versicherungskarte nicht. Vielmehr erfordert die gesetzliche Bestimmung, daß die Identität durch Vorweisung amtlicher Unterlagen nachgewiesen wird.