Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1983

Geschäftszahl

82/03/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2085/74 E 19. Dezember 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, daß der Zweck des Paragraph 4, StVO lediglich darin besteht, die Identität der Beteiligten (für spätere Schadensregelungen) festzustellen.