Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1983

Geschäftszahl

82/03/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2851/78 E 27. Juni 1980 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, welche Umstände ein Meldungsleger bei Geschwindigkeitsschätzungen zu berücksichtigen hat (zB Witterungsverhältnisse, Zustand des Fahrzeuges, Standort des Beobachters).