Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1983

Geschäftszahl

82/03/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2041/71 E VS 10. Oktober 1973 VwSlg 8477 A/1973; RS 1

Stammrechtssatz

Mit Paragraph 5, Absatz eins, StVO wurde eine unwiderlegliche Rechtsvermutung aufgestellt, nach der eine Person bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 %o oder darüber auf jeden Fall als beeinträchtigt zu werten ist.