Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1983

Geschäftszahl

82/03/0022

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 3

Stammrechtssatz

Die Rechtskraftfähigkeit der Erledigung ist kein neben der normativen Natur derselben selbständig anzuführendes Merkmal eines Bescheides, weil die Rechtskraftfähigkeit nicht Ursache, sondern Folge der normativen Natur der Erledigung ist.

Beachte

Siehe:

3052/79 B 12. November 1980