Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1982

Geschäftszahl

82/02/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0080 E 13. November 1981 RS 5

Stammrechtssatz

Für die Eigenschaft einer "Hauseinfahrt" ist ein zusätzlicher Hinweis (z. B. Tafel "Einfahrt bitte freihalten") nicht erforderlich.