Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1984

Geschäftszahl

82/02/0148

Rechtssatz

Ausführungen, dass hinsichtlich der Wahrnehmbarkeit eines von einem Fußgänger wahrgenommenen Anstoßes durch den Lenker im Wageninneren die Vernehmung eines Sachverständigen erforderlich ist (Hinweis E 11.9.1979, 1153/79 und E 25.2.1983, 81/02/0038).