Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.07.1984

Geschäftszahl

82/02/0072

Rechtssatz

Ausführungen zur subjektiven Voraussetzung einer Übertretung nach Paragraph 4, Absatz eins, Litera a und Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1960, nämlich des Wissens oder fahrlässigen Nichtwissens des eingetretenen Sachschadens.