Verwaltungsgerichtshof
11.05.1983
82/01/0334
Die Begehung von Diebstählen iSd Paragraph 127, StGB durch einen Jugendlichen, sind nicht als geringfügige Verfehlungen anzusehen; sie rechtfertigen die Verweigerung eines Sichtvermerkes auf Grund Paragraph 25, Absatz eins und 3 Litera d, PaßG.
ECLI:AT:VWGH:1983:1982010334.X01