Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.05.1983

Geschäftszahl

82/01/0334

Rechtssatz

Die Begehung von Diebstählen iSd Paragraph 127, StGB durch einen Jugendlichen, sind nicht als geringfügige Verfehlungen anzusehen; sie rechtfertigen die Verweigerung eines Sichtvermerkes auf Grund Paragraph 25, Absatz eins und 3 Litera d, PaßG.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1982010334.X01