Verwaltungsgerichtshof
23.02.1983
82/01/0302
GRS wie 1951/72 E VS 7. Dezember 1973 VwSlg 8514 A/1973 RS 5
Hätten einer Person bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit über das Bestehen erforderlicher Bewilligungen (hier: nach dem Fernmeldegesetz) zumindest Zweifel aufkommen müssen, dann liegt in der Unterlassung von diesbezüglichen Erkundigungen zumindest ein fahrlässiges Verhalten (Hinweis E 4.4.1930, A 60/29, VwSlg 16071 A/1930).